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Bedeutung des AGG für die Personalbeschaffung



Am 18.08.2006 ist in Deutschland das   Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz („Antidiskriminierungsgesetz“) kurz AGG in Kraft getreten. Vom Gesetz betroffen sind zahlreiche Bereiche der Personalarbeit, von der Anzeigengestaltung, über Interviews und Absagemanagement bis hin zur Organisationsstruktur des Unternehmens.


Im Mittelpunkt des AGG steht die Verhinderung von Diskriminierung von Bewerbern hinsichtlich:

  • Geschlecht
  • Alter
  • Rasse/ethnischer Herkunft
  • Religion/Weltanschauung
  • Sexueller Identität
  • Behinderung

Durch die Vereinfachung der Klagemöglichkeiten und die Umkehr der Beweislast hat das Gesetz zu einer starken Erhöhung des Prozessrisikos für Unternehmen geführt. Damit Sie die Sicherheit haben, dass alle Bewerbungen gemäß den Regeln des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes behandelt werden, sind alle CPS Partner in der Durchführung eines AGG-konformen Absagemanagement und Projektdokumentation geschult und qualifiziert.

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